Betroffenenrechte

Sie sind von einer Insolvenzbekanntmachung betroffen und möchten Auskunft oder Löschung verlangen? Wir bearbeiten Ihr Anliegen innerhalb von 72 Stunden intern.

So funktioniert es

  1. Senden Sie eine E-Mail an datenschutz@insolvenzmonitoring.de mit dem Betreff „Löschersuchen".
  2. Nennen Sie das Aktenzeichen und das Insolvenzgericht (falls bekannt) sowie den Namen, auf den sich die Bekanntmachung bezieht.
  3. Wir prüfen die Zulässigkeit (die Daten stammen aus amtlichen Bekanntmachungen nach § 9 InsO) und setzen berechtigte Löschungen umgehend um.

Hinweis: Verbraucherdaten werden ohnehin nicht öffentlich angezeigt und nach Maßgabe der InsoBekV (§ 3) automatisiert gelöscht. Öffentliche Firmenseiten werden nach Ablauf der gesetzlichen Frist depubliziert (HTTP 410).