Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV)
Gegenstand
Laden Kunden eigene Schuldner-/Debitorenlisten hoch, verarbeiten wir diese als Auftragsverarbeiter i.S.d. Art. 28 DSGVO.
Der AVV inkl. technischer und organisatorischer Maßnahmen (TOMs) ist Vertragsbestandteil und steht als Download bereit.
TODO(anwalt): Inhalt anwaltlich final formulieren und freigeben.
Download
[AVV-PDF und TOM-Dokument] — TODO(anwalt): Vorlage aus CISA-Praxis einbinden.